JBA - Justizbetreuungsagentur
Familien- und Jugendgerichtshelfer:in Fachbereich Psychologie, Soziale Arbeit oder Erziehungswissenschaft
Familien- und Jugendgerichtshilfe Ried im Innkreis
- Ried
- Home Office
- Vollzeit 30h – 38h
- Ab 28.11.2025
Wir bieten
- Exzellente Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Supervisionen
- Flexible Arbeitszeitregelung (Gleitzeit)
- Home-Office Möglichkeit
- Vielseitiges, herausforderndes Aufgabengebiet in einem multiprofessionellen Team
Ihre/Deine Aufgaben
- Vermittlungsgespräche (Clearings) und Besuchsmittlung im Bereich Familiengerichtshilfe
- Sammeln von Entscheidungsgrundlagen für die Familiengerichte mittels spezifischen Erhebungen und fachlichen Stellungnahmen
- Durchführung von Jugenderhebungen und Erstellung von Haftentscheidungshilfen im Bereich Jugendgerichtshilfe
- Kooperation und Berichterstattung mit bzw. an Gericht oder Staatsanwaltschaft
Ihr/Dein Profil
- Abgeschlossenes Diplom- bzw. Masterstudium Psychologie, Soziale Arbeit oder Erziehungswissenschaft
- Zusätzliche facheinschlägige Aus-, Fort- und Weiterbildung wünschenswert
- Einschlägige Berufserfahrung im Umgang mit Minderjährigen, Trennungs- und Scheidungskonflikten bzw. delinquenten Jugendlichen
- Flexibilität und Bereitschaft zu fallweisen Abend- und Wochenendeinsätzen
- IT-Kenntnisse und sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Führerschein der Klasse B und eigenes Auto wünschenswert
- Strafrechtliche Unbescholtenheit
Verdienst
- Brutto ab 51.826,60 € pro Jahr
- Wir bieten Ihnen ein attraktives Gehalt, welches Ihren Qualifikationen und Erfahrungen entspricht. Das Jahresbruttoentgelt auf Vollzeitbasis (38 Wochenstunden) beträgt mind. EUR 51.826,60.
Konnten wir Ihr/Dein Interesse wecken?
Wenn ja, dann freuen wir uns über Bewerbungen.
Online Bewerbung
Zur Bewerbung
Inseriert am 28.11.2025
Nr.: 23506
Familien- und Jugendgerichtshilfe Ried im Innkreis
Roßmarkt 8-12
4910 Ried im Innkreis
4910 Ried im Innkreis
Die Familiengerichtshilfe arbeitet im Auftrag der Familiengerichte und unterstützt diese in Fragen der Obsorge und des Kontaktrechts, damit Konflikte möglichst im Sinne des Kindeswohls gelöst werden können. Die Jugendgerichtshilfe unterstützt Staatsanwaltschaften und Gerichte bei straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen.