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JBA - Justizbetreuungsagentur

Familien- und Jugend­gerichts­helfer:in

Familien- und Jugendgerichtshilfe Ried im Innkreis
  • Ried
  • Vollzeit 24h – 38h
  • Ab 05.12.2024
  • Befristet

Wir bieten

  • Karenzvertretung
  • Exzellente Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Supervision
  • Flexible Arbeitszeitregelung (Gleitzeit)
  • Home-Office Möglichkeit
  • Vielseitiges, herausforderndes Aufgabengebiet in einem multiprofessionellen Team

Ihre/Deine Aufgaben

  • Vermittlungsgespräche (Clearings) und Besuchsmittlung im Bereich Familiengerichtshilfe
  • Sammeln von Entscheidungsgrundlagen für die Familiengerichte mittels spezifischen Erhebungen und fachlichen Stellungnahmen
  • Durchführung von Jugenderhebungen und Erstellung von Haftentscheidungshilfen im Bereich Jugendgerichtshilfe
  • Kooperation und Berichterstattung mit bzw. an Gericht oder Staatsanwaltschaft
  • Mitarbeit im Fachbereich Psychologie

Ihr/Dein Profil

  • Abgeschlossenes Studium Psychologie
  • Zusätzliche facheinschlägige Aus-, Fort- und Weiterbildung wünschenswert
  • Einschlägige Berufserfahrung im Umgang mit Minderjährigen, Trennungs- und Scheidungskonflikten bzw. delinquenten Jugendlichen
  • Flexibilität und Bereitschaft zu fallweisen Abend- und Wochenendeinsätzen
  • IT-Kenntnisse und sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Führerschein der Klasse B und eigenes Auto wünschenswert
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit

Verdienst

  • Brutto ab 50.073,80 € pro Jahr
  • Wir bieten Ihnen ein attraktives Gehalt, welches Ihren Qualifikationen und Erfahrungen entspricht. Das Jahresbruttoentgelt auf Vollzeitbasis beträgt mind. EUR 50.073,80.

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Inseriert am 05.12.2024 Nr.: 17529
Familien- und Jugendgerichtshilfe Ried im Innkreis
Roßmarkt 8-12
4910 Ried im Innkreis

Die Familiengerichtshilfe arbeitet im Auftrag der Familiengerichte und unterstützt diese in Fragen der Obsorge und des Kontaktrechts, damit Konflikte möglichst im Sinne des Kindeswohls gelöst werden können. Die Jugendgerichtshilfe unterstützt Staatsanwaltschaften und Gerichte bei straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

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