Sozialhilfeverbände Grieskirchen und Eferding
Heimleiter:in
Bezirksalten- und Pflegeheim Gaspoltshofen
- Grieskirchen
- Vollzeit 40h
- Ab 06.03.2026
Wir bieten
- Aufnahmen erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zum Sozialhilfeverband Grieskirchen. Die Betrauung mit dieser Funktion ist vorerst für die Dauer von drei Jahren befristet; Weiterbestellungen sind jeweils befristet auf fünf Jahre möglich.
- staufreie Lage in deiner Umgebung
- gesundes, leckeres Essen
- krisensicherer Arbeitsplatz
- Weiterbildungsmöglichkeiten
- Einkaufsvergünstigungen
- Fahrtkostenzuschuss
- familienfreundlicher Umgang
- erweiterte Karenz bis zum 5. Lebensjahr
- Kinderzulage
- Haushalts- und Schulbeihilfe
Ihre/Deine Aufgaben
- sämtliche Tätigkeiten, die nach der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung einer Heimleiterin/einem Heimleiter zur Führung eines Alten- und Pflegeheimes mit einer Größe ab 91 Heimplätzen zukommen
- verantwortliche/r Leiter/in des wirtschaftlichen, administrativen, personellen und technischen Bereiches eines Alten- und Pflegeheimes ab 91 Heimplätzen
- Vorsorge für die erforderliche Hilfe und Betreuung im Sinn einer ganzheitlichen Hilfestellung
- Planung, Organisation und Mitwirkung an diversen Projekten
Ihr/Dein Profil
- persönliche Anforderungen und fachliche Ausbildung gem. § 12 Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung, insbesondere
- Niveau einer Absolventin/eines Absolventen einer höheren Schule (Matura)
- mehrjährige (mind. 3 Jahre) Berufserfahrung, vorzugsweise in sozialen Berufen
- Lenkberechtigung der Klasse B
- erfolgreich abgeschlossene, fachspezifische Heimleiter(innen)ausbildung gem. Anlage 1 Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung oder eine gleichwertige Ausbildung in einem Mitgliedstaat des EWR bzw. eine von der E.D.E akkreditierte Ausbildung Diplomstudienlehrgang „Sozialmanagement“ samt den erforderlichen Zusatzmodulen. Bewerber/innen, welche die Heimleiter(innen)ausbildung nicht nachweisen können, haben diese innerhalb von drei Jahren ab Bestellung zur Heimleiterin/zum Heimleiter nachzuholen
- Fähigkeit zur Leitung eines Alten- und Pflegeheimes nach sozialen und ökonomischen Kriterien
- organisatorische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Windows; MS Office)
- hohe personale und soziale Kompetenz
- Fähigkeit zu teamorientierter Mitarbeiterführung und Erfahrung in Mitarbeiterführung
- Entschlussfähigkeit, Selbständigkeit und Flexibilität
- Organisationsgeschick, vernetztes und innovatives Denken
- wirtschaftliches und kostenbewusstes Handeln
- belastungsresistent und Bereitschaft zu Mehrdienstleistungen
- Wohnort im Nahebereich des Bezirksalten- und Pflegeheimes
- österreichische (EU) Staatsbürgerschaft (bzw. Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie Inländern)
- persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- für männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
Auswahlverfahren für alle ausgeschriebenen Stellen:
- Vorauswahl aus verwaltungsökonomischen Gründen
- Vorstellungsgespräch-Bewerberhearing
- Reihungsliste durch Personalbeirat, Aufnahmebeschluss durch Verbandsvorstand
Verdienst
- Brutto ab 4.455,55 € pro Monat
- Funktionslaufbahn GD 12 +75% Gehaltszulage, 8 % Aufwandsentschädigung und HL-Gehaltsbonus
Konnten wir Ihr/Dein Interesse wecken?
Wenn ja, dann freuen wir uns über Bewerbungen.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und Dienstzeitbestätigungen sowie Zeugnissen (in Kopie) sind über unsere Homepage oder direkt an die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen als Geschäftsstelle der Sozialhilfeverbände Grieskirchen und Eferding, Manglburg 14, 4710 Grieskirchen, zu richten.
Inseriert am 04.03.2026
Nr.: 25165
(c) Sozialhilfeverbände Eferding Grieskirchen
Mehr über diesen Arbeitgeber
Bezirksalten- und Pflegeheim Gaspoltshofen
Bahnhofweg 2
4673 Gaspoltshofen
4673 Gaspoltshofen
Die Sozialhilfeverbände Grieskirchen und Eferding sind Gemeindeverbände in einem Zusammenschluss aller Gemeinden des jeweiligen Bezirkes, die nach den Bestimmungen des Oö. Sozialhilfegesetzes für die Erfüllung sozialer Aufgaben im örtlich zuständigen Bezirk verantwortlich sind.