Sozialarbeiter:in
- Steyr-Land
- Vollzeit 40h
- Ab 19.03.2025
Wir bieten
- Supervision
- umfassende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Arbeiten im multiprofessionellem Team
- sinnstiftende Tätigkeit
- krisensicherer, systemrelevanter Arbeitsplatz
- Arbeitszeit: Montag bis Freitag
- Kantine
Beschäftigungsausmaß von insgesamt 40 Wochenstunden, davon 20 Wochenstunden unbefristet, sowie 20 Wochenstunden befristet (Ersatzkraft)
Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 2.934,50 brutto und erhöht sich um die Aufwandsentschädigung in Höhe von € 16,40 sowie die Erschwerniszulage in etwa in Höhe von € 236,64. Des Weiteren gebührt für jede Stunde im Kontakt mit Insassinnen bzw. Insassen eine Gefahrenzulage in Höhe von zirka € 3,41, höchstens jedoch in etwa € 378,83.
Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Ihre/Deine Aufgaben
- Betreuung von Insassen
- Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte
- Unterstützung beim Umgang mit Ämtern und Behörden
- Entlassungsvorbereitung
- Verfassen von Stellungnahmen
Ihr/Dein Profil
Erfordernisse
- österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- erfolgreicher Abschluss der Akademie oder Fachhochschule für Sozialarbeit mit einem Arbeitsaufwand von zumindest 180 ECTS-Anrechnungspunkten
- persönliche und fachliche Eignung
- gegen die:den Bewerber:in darf zum Zeitpunkt der Bewerbung weder ein Straf- noch ein Disziplinarverfahren anhängig sein; weiters dürfen gerichtliche Vorstrafen, die auf mangelnde Berufseignung schließen lassen oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen nicht vorliegen
Anforderungsprofil:
- Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten
- hohes Maß an Belastbarkeit
- persönliches Engagement und Teamfähigkeit
- Fähigkeit, Betreuungsbeziehungen aufzubauen und bestehende sowie entstehende Problemlagen zu erkennen
- Fähigkeit zur Krisenintervention
- hohe Motivation zur Weiterbildung
- Kenntnisse in Psychologie und Sozialpädagogik sowie in den für den Justizvollzug wesentlichen Gesetzen (StVG, Grundzüge des Sozialrechts,...)
- Erfahrung im Umgang mit sozial unangepassten Menschen
- Fähigkeit und Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit verschiedenen anderen Berufsgruppen in einer Justizanstalt
- Flexibilität im Umgang mit hierarchischen Strukturen
- Fremdsprachkenntnisse - Englisch
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Die Besetzung der Planstelle erfordert ein besonderes Maß an Spezialkenntnissen, daher wird die Eignung der Bewerber:innen nicht aufgrund einer Eignungsprüfung sondern in Form eines Aufnahmegespräches – die Einladung erfolgt nach Beendigung der Ausschreibungsfrist – festgestellt (§ 55 AusG 1989).
Verdienst
- Brutto ab 2.934,50 € pro Monat
- auf Basis 40 Wochenstunden, zzgl. Zulagen, Entlohnung nach Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v2, Details siehe "Wir bieten".
Konnten wir Ihr/Dein Interesse wecken?
Wenn ja, dann freuen wir uns über Bewerbungen.
Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes und der sonstigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Reifeprüfungszeugnis, Diplom der Sozialakademie bzw. der Fachhochschule für Sozialarbeit, Nachweise über Praktika, Berufstätigkeiten, ergänzende Ausbildungen, Zusatzausbildungen, Dienstzeugnisse) bis 7. April 2025 über das Online Bewerbungsportal der Jobbörse des Bundes einzubringen. Bewerbungsgesuche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ONLINE erfolgen und spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist eingelangt sind. Bewerbungen per Post, E-Mail, etc. sowie verspätet eingebrachte Bewerbungen können NICHT berücksichtigt werden!
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4451 Garsten
Das Forensisch-therapeutische Zentrum Garsten ist für die Unterbringung von männlichen zurechnungsfähigen Personen mit schwerwiegender und nachhaltiger psychischer Erkrankung (§ 21 Abs.2 StGB) zuständig.